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Vortrag zum Pflegeversicherungsgesetz bei Demenzerkrankung

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Burbach – Für Angehörige ist es schmerzlich zu sehen, wenn Familienmitglieder an Demenz erkranken und nach und nach die Fähigkeiten verloren gehen, um den gewöhnlichen Tagesablauf allein zu bewältigen. Gespräche werden zunehmend schwieriger und auch gewohnte Verhaltensweisen ändern sich. „In vielen Burbacher Haushalten wird eine liebevolle und einfühlsame Begleitung und Pflege durch die Angehörigen geleistet, auch wenn es die betroffenen Menschen vor große Herausforderungen stellt“, weiß Christine Sahm von der Burbacher Senioren-Service-Stelle.

Neben der persönlichen Hilfestellung ermöglicht aber auch der Gesetzgeber eine Unterstützung. Durch das Pflegeversicherungsgesetz werden verschiedene Möglichkeiten eröffnet, um Angehörige zu entlasten. Welche Leistungen nach dem Gesetz durch wen beantragt werden können und welche Unterstützung bei der Antragstellung möglich ist zeigt Sybille Laubenbacher vom Sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft auf. Am 14. Oktober ist die Referentin zu Gast in Burbach. Die kompetente Ansprechpartnerin gibt wertvolle Tipps aus dem Alltag einer Gutachterin. Beginn des Vortragsgespräches ist um 15.00 Uhr in der offenen Angehörigengruppe in der Tagespflege des Hauses St. Raphael.

Zur besseren Vorplanung wird um Anmeldung bei Christine Sahm von der Senioren-Service-Stelle Burbach (Telefonnummer: 02736/45-56) oder Hartmut Winkel von der Tagespflege im Haus St. Raphael (Telefonnummer: 02736/5093480) gebeten.

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