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A-44-Gefahrgutunfall – Wasserbehörde veranlasst Proben

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Bachanlieger sollen Auffälligkeiten melden – Trinkwasserversorgung nicht betroffen

Kreis Soest – Nach dem Unfall eines Gefahrguttransporters auf der A 44 am Montagabend, 26. Juni 2017, bei dem Flüssigkeiten ausgelaufen und möglicherweise ins Grundwasser gelangt sind, hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Soest Probenahmen in unter Umständen betroffenen Gewässern (Glasebach/ Güllerbach) veranlasst – soweit diese Wasser führen. Außerdem wurden Kontrollbrunnen des Landes im Abstrom beprobt. Die Proben wurden am gestrigen Mittwoch, 28. Juni, durch das Landesumweltamt (LANUV) vorgenommen.
Die Untere Wasserbehörde hat die ausgelaufenen Flüssigkeiten als Lösungsmittel auf Alkoholbasis identifiziert. Die Menge beläuft sich auf rund 3.000 bis 5.000 Liter. „Die Stoffe sind geruchlich gut wahrnehmbar. Sollte der Stoff irgendwo in Erscheinung treten, müsste er als Film auf dem Wasser erscheinen“, erläutert Sachgebietsleiter Norbert Hurtig.

Die Ausbreitung und Fließrichtung des verunreinigten Grundwassers ist nach Einschätzung der Kreis-Experten wahrscheinlich Nordwesten. „Als Ergebnis kann deshalb festgehalten werden, dass die Trinkwasserversorgung nicht betroffen ist“, betont Hurtig. „Insgesamt ist die Entwicklung aber weiter zu beobachten. Insbesondere dann, wenn Niederschläge fallen, die sich auf das Grundwasser auswirken.“ Deshalb richtet er den Appell an die Anlieger im Bereich der genannten Bäche, Auffälligkeiten wie Geruch oder Filmbildung bei Norbert Vogel, Telefon 02921/302211, E-Mail norbert.vogel@kreis-soest.de, oder Birgit Dalhoff, Telefon 02921/302210, E-Mail birgit.dalhoff@kreis-soest.de in der Unteren Wasserbehörde zu melden.

Quellennachweis: Kreis Soest

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