Gebüsche

  • Märkischer Kreis (pmk) - Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es ausdrücklich untersagt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.…

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  • Kreis Soest - Gartenfreunde, die mit dem Winterschnitt an ihren Hecken noch nicht fertig sind, sollten sich damit in den letzten Februartagen beeilen. Denn vom 1. März bis 30. September…

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  • Balve - Dass für jagdbare Tiere jährliche Schonzeiten gelten, ist allgemein bekannt. Doch auch für Hecken, Gebüsche, Röhricht und Schilf gilt eine Schonfrist, damit sie neu austreiben, frisches Blattwerk und…

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