Drolshagen (mk), 22.02.2011. “Das eigene Haus, die eigene Wohnung als festesStandbein für die private Altersvorsorge – so will der Staat seine Bürger versorgtsehen.” Insbesondere die Macher der “Eigenheimrente” (oder volkstümlich “Wohn-Riester”) preisen die eigene Immobilie als “Säule der Altersvorsorge” an. Gestehtman gewerblichen Immobilienverkäufern allein aus rein kommerziellem Interessegelegentlich eine gewisse Schlitzohrigkeit zu, werfen die Lobpreisungen derjenigen,die hier staatliche Förderung verheißen, einige Fragen auf: “Durch Wohnen ohneMietkosten im Rentenalter hat das statistische Bundesamt eine monatlicheErsparnis von im Schnitt weit über 500 Euro ermittelt. Das entspricht einerZusatzrente von etwa 28 Prozent des Nettoeinkommens eines Rentnerhaushaltes inden eigenen vier Wänden!” Mag sein – so lange diese Immobilie an keine Straßegrenzt, für die die Kommune “Träger der Straßenbaulast” ist.
So ist beispielsweise nach behördlicher Lesart die bauliche Beschaffenheit einer Straßevon der Gebührenbelastung ihrer Anrainer völlig unabhängig (ersteres ist halt Baurecht,zweiteres Gebührenrecht)! Konkret, die Rechtslage erlaubt der Kommunalpolitik, eineStraße kurzfristig als “Anliegerstraße” einzustufen, vierspurig und für Schwerlastkolonnengeeignet auszubauen, mit dem erhöhten Satz für “Anliegerstraßen” abzukassieren undanschließend als Durchgangsstraße freizugeben. Einen Anspruch, den bezahlten(teureren) “Vorteil” einer “Anliegerstraße” festgeschrieben zu bekommen, gibt es nicht!Ebensowenig gibt es einen Anspruch auf eine festgeschriebene Phase der “Ruhe” nacheiner Ausbaumaßnahme. Wer davon ausgeht, wenigstens die Einstufung seiner Straße anformalen, nachvollziehbaren Kriterien festmachen zu können, ist auf dem sprichwörtlichen”Holzweg”. Verkehrszählungen – nach welchen Kriterien auch immer – sind eine betonharteBasis für eine unangreifbar anmutende Zahlungspflicht.