Hagen – Die Staatsanwaltschaft Hagen führt in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Hagen gegen mehrere Angehörige einer Hagener Rockervereinigung ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) sowie weiterer Delikte. Hintergrund des Verfahrens sind Ermittlungen nach zurückliegenden Straftaten zwischen zwei rivalisierenden Rockergruppierungen. In diesem Zusammenhang wurden am 15.01.2020 in den frühen Morgenstunden mehrere Objekte in Hagen sowie im Märkischen Kreis durchsucht. Gegen vier Männer (22, 26, 40 und 45 Jahre alt) wurden bestehende Haftbefehle vollstreckt. Die Festnahmen erfolgten unter Beteiligung von Spezialeinheiten der Polizei. Datenträger, Waffen und Rauschgift konnten sichergestellt werden. Ein weiterer Beschuldigter (52), gegen den ebenfalls ein Haftbefehl bestand, konnte in den Nachmittagsstunden des 16.01.2020 in Hagen festgenommen werden. Bei den Durchsuchungen wurden bei einem weiteren Mitglied der Gruppierung, einem 36-jährigen Mann, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge aufgefunden. Gegen ihn erließ das Amtsgericht Hagen am 16.01.2020 einen Haftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Polizei Hagen