Sekundarstufe I – Schuljahr 2016/2017
Hagen – Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kind Ende dieses Schuljahres die Grundschule verlassen wird, haben jetzt die Entscheidung zu treffen, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Bevor sich Eltern und Erziehungsberechtigte für die Anmeldung ihres Kindes an einer Hauptschule, einer Realschule, einer Sekundarschule, einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium entschließen, sollten sie sich von dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin des Kindes beraten zu lassen.
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf den Übergang auf eine städtische weiterführende Schule. Wer beabsichtigt, sein Kind an einer Privatschule anzumelden, sollte sich wegen gegebenenfals abweichender Modalitäten direkt mit der Schule in Verbindung zu setzen.
Da erfahrungsgemäß an den Gesamtschulen Anmeldeüberhänge zu erwarten sind, findet an diesen Schulen ein vorgezogenes Anmeldeverfahren statt. Mit der anschließenden kurzfristigen Entscheidung der Gesamtschulen über die Aufnahme oder Ablehnung eines Kindes wird sichergestellt, dass die Eltern noch Gelegenheit erhalten, ihr Kind anschließend an einer anderen Schule anmelden zu können, sofern es zu einer Ablehnung kommt.
Termine des Anmeldeverfahrens für die Gesamtschulen sind Montag, 1. Februar, bis Donnerstag, 4. Februar, von 8.30 bis 12.00 Uhr, außerdem am Montag. 1. Februar, Mittwoch, 3. Februar, sowie Donnerstag, 4. Februar, von 15 bis 17 Uhr.
Termine für das Anmeldeverfahren für die Hauptschulen, Sekundarschulen, Realschulen und Gymnasien sind von Mittwoch, 17. Februar, bis Dienstag, 23. Februar, von 8.30 bis 12 Uhr, außerdem am Mittwoch, 17. Februar, und Donnerstag, 18. Februar, von 15 bis 17 Uhr.
Anmeldungen, die innerhalb der beiden Anmeldezeiträume erfolgen, werden von dem Schulleiter/der Schulleiterin gleichbehandelt, das heißt, die Reihenfolge der Anmeldung ist für die Entscheidung über die Aufnahme ohne Bedeutung. Die Aufnahmemöglichkeiten der einzelnen weiterführenden Schulen sind kapazitätsabhängig. Ein Kriterium für gegebenenfalls erforderliche Abweisungen ist beispielsweise die jeweilige Entfernung zwischen Schule und Wohnsitz.
Die mit dem Schulstempel/Schulsiegel sowie der Unterschrift der Schulleitung versehenen Anmeldescheine (Vierfachsatz) werden von der jeweiligen Grundschule verteilt. Bei der Anmeldung sind das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 sowie das Familienstammbuch beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Die Stadt Hagen weißt darauf aufmerksam, dass ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten gemäß den zurzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen nur dann besteht, wenn die Entfernung zur nächstgelegenen Schule bei Schülern/Schülerinnen der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km beträgt. Als nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform anzusehen, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und die in der Lage ist, den Schüler/die Schülerin aufzunehmen. Sollte die entfernungsmäßig nächstgelegene Schule nicht in der Lage sein, den Schüler/die Schülerin aufzunehmen, ist dem Antrag auf Übernahme von Fahrkosten der jeweilige Ablehnungsbescheid beizufügen. Ganztagsschulen begründen keinen weitergehenden Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten.
Nach den Regelungen des Schulgesetzes sprechen die Grundschulen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für eine weiterführende Schule aus. Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht verbindlich. Eltern und Erziehungsberechtigte melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an.
Die Anmeldungen werden von den Leiterinnen und Leitern folgender weiterführenden Schulen entgegengenommen:
Hauptschulen
- Hauptschule Ernst – Eversbusch (Ganztag), Berliner Str. 109, 58135 Hagen, Telefon 4732290
- Hauptschule Geschwister-Scholl, Kapellenstr. 38, 58099 Hagen, Telefon 61060
Realschulen
- Heinrich-Heine-Realschule, Kapellenstr. 38, 58099 Hagen, Telefon 483390
- Realschule Haspe, Kurze Str. 3, 58135 Hagen, Telefon 43569
- Realschule Halden, Lützowstr. 115-117, 58095 Hagen, Telefon 3751516
- Realschule Hohenlimburg, Im Kley 32, 58119 Hagen, Telefon 02334/53454
Sekundarschulen
- Sekundarschule Liselotte-Funcke, Elbersstiege 10, 58095 Hagen, Telefon 349660
- Sekundarschule Altenhagen, Friedensstr. 26, 58097 Hagen, Telefon 484770
Gymnasien
- Christian-Rohlfs-Gymnasium, Ennepeufer 3, 58135 Hagen, Telefon 41603
- Fichte-Gymnasium, Goldbergstr. 20, 58095 Hagen, Telefon 2077800
- Ricarda-Huch-Gymnasium, Voswinckelstr. 1, 58095 Hagen, Telefon 28122
- Albrecht-Dürer-Gymnasium, Heinitzstr. 73 a, 58097 Hagen, Telefon 81294
- Theodor-Heuss-Gymnasium, Humpertstr. 19, 58097 Hagen, Telefon 981890
- Gymnasium Hohenlimburg, Wiesenstr. 27, 58119 Hagen, Telefon 02334/51005
Gesamtschulen
- Fritz-Steinhoff-Gesamtschule, Am Bügel 20, 58099 Hagen, Telefon 396480
- Gesamtschule Haspe, Kirmesplatz 2, 58135 Hagen, Telefon 348140
- Gesamtschule Eilpe, Wörthstr. 30, 58091 Hagen, Telefon 375720
Weitergehende Rückfragen zum Anmelde- bzw. Aufnahmeverfahren sind ausschließlich an die vorstehend aufgeführten weiterführenden Schulen sowie die Grundschulen zu richten.