Es wird gesungen, gelacht und gebützt – nirgends wird der Karneval so hingebungsvoll zelebriert wie in Nordrhein-Westfalen. Doch wo gefeiert wird, da fallen auch Späne. Spätestens, wenn zu viel Alkohol im Spiel war oder Pralinenschachteln vom Umzugswagen in die Menge geworfen werden, ist die Gefahr, sich zu verletzen, sehr hoch. Die richtigen Versicherungen helfen im Ernstfall schnell, Schäden zu regulieren und den Kater am nächsten Morgen im Zaum zu halten.
Karneval und Autofahren
Gerade in ländlichen Gebieten ist es oft unerlässlich, mit dem Auto zu Prunksitzungen zu fahren. In diesen Fällen sollten Sie nicht erst anfangen müssen zu rechnen, welche Promillegrenzen Sie beim wievielten Bier überschreiten. Wenn Sie wissen, dass Sie noch ein Auto bewegen müssen, sollten Sie im optimalen Fall auf jeglichen Alkohol verzichten. Passiert Ihnen nämlich auch nur gering alkoholisiert ein Unfall, ist die Kasko-Versicherung berechtigt, die Leistung zu verweigern – erinnert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Wird Ihr Auto allerdings während der Karnevalszeit von allzudollen Jecken versehentlich beschädigt, haftet deren Haftpflicht-Versicherung. Allerdings kommen Sie um den Aufwand eines Gutachtens nicht herum, welches Sie beispielsweise bei der DEKRA anfertigen lassen können. Wird Ihr Auto während der Fünften Jahreszeit durch das bunte Treiben zu sehr in Mitleidenschaft gezogen, können Sie den Restwertanalyse-Service von wirkaufendeinauto.de in Kamen und Siegen nutzen.
Klagen bei Kamelle-Verletzungen?
Die Richter an deutschen Gerichten waren sich in der Vergangenheit ziemlich einig, dass von Seiten der durch Kamelle geschädigte Personen keinerlei Anspruch auf Entschädigung besteht. Während eines Umzuges sei demnach das Werfen von Süßigkeiten in die Menge Teil der Tradition und somit erwünscht, erklärt anwaltauskunft.de. Im Jahr 2005 befassten sich Richter beispielsweise mit einen Fall, bei dem ein Mann eine Verletzung der Stirn erlitt, welche durch eine fliegende Pralinenschachtel hervorgerufen wurde (AZ: 13 C 250/05). Es ist also geboten, sich mit wachen Augen in das Getümmel zu stürzen. Schließlich werden jedes Jahr allein in Köln knapp 300 Tonnen Süßigkeiten (Statista) in die Menge geworfen!
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Die Experten der ERGO-Versicherung raten Karnevalisten zu einer Privat-Haftpflicht-Versicherung. Dem närrischen Treiben kann sich mit solch einer Versicherung im Rücken hingegeben werden, da Personen- sowie Sachschäden somit abgedeckt sind. Natürlich ist dennoch Vorsicht geboten. Denn schließlich möchte sich niemand während einer ausgelassenen Feier um versicherungstechnische Fragen kümmern müssen. Anders sieht es natürlich aus, wenn es eindeutig ist, dass der Veranstalter nachlässig gehandelt hat. In diesen Fällen haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz und die Veranstalter-Haftpflicht wird zu Rate gezogen.