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Amtsgericht Schmallenberg erkennt Wisente als herrenlos an

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Bad Berleburg – Die Zwangsvollstreckung aus der Einstweiligen Verfügung gegen den Träger-Verein „Wisent-Welt-Wittgenstein e.V.“ wird eingestellt. Denn das Schmallenberger Amtsgericht ist der Ansicht, die frei lebenden Tiere seien herrenlos. Dies hat die Justizbehörde dem Rechtsanwalt des Wisent-Vereins am Dienstag vorab mündlich mitgeteilt.

Der Schmallenberger Waldbauer Hermann Josef Vogt hatte eine Einstweilige Verfügung gegen den Wisent-Verein erwirkt. Sie war dem Verein am Freitag zugestellt worden. Danach wurde der Wisent-Verein verpflichtet, die Wisente mit „geeigneten Maßnahmen“ am Betreten der Grundstücke des Waldbauern zu hindern, um Schälschäden an dessen Bäumen zu vermeiden. Dagegen hatte der Wisent-Verein Widerspruch eingelegt.

Die Vollstreckung der Einstweiligen Verfügung gegen den Trägerverein wurde außer Kraft gesetzt (Foto: Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V.).
Die Vollstreckung der Einstweiligen Verfügung gegen den Trägerverein wurde außer Kraft gesetzt (Foto: Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V.).

Auf Grund der Argumentation des Vereins und des ihn vertretenden Rechtsanwaltes Stephan Hertel aus Remscheid hat das Gericht am Dienstag seine ursprüngliche Auffassung geändert. Mit der vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung ist die Einstweilige Verfügung aber selbst noch nicht aufgehoben. Über den Bestand der Einstweiligen Verfügung soll dann am 11. September 2014 vor dem Amtsgericht Schmallenberg verhandelt werden. „Der Sinn einer Einstweiligen Verfügung ist es, dass man sie sofort vollstrecken kann, um einen Rechtszustand herbeizuführen oder abzuwehren“, erklärt Anwalt Stephan Hertel. Mit der neuen Entscheidung des Amtsgerichts liegt sie daher praktisch auf Eis.

In seinem Widerspruch hatte der Verein deutlich gemacht, dass die Tiere in dem für Westeuropa einzigartigen Artenschutzprojekt seit ihrer Freisetzung im April 2013 als herrenlos zu betrachten seien. Inzwischen ist die Gruppe auf zwölf Wisente angewachsen. Rechtsanwalt Hertel und der Verein hatten auf der Grundlage des BGB argumentiert: Ein gefangenes wildes Tier wird dann herrenlos, wenn es die Freiheit wiedererlangt und es nicht unverzug̈ lich zuruc̈ kgeholt wird oder zurückgeholt werden soll. Genau das ist das Ziel des Artenschutzprojektes im Rothaargebirge. Außerdem habe der Verein nur ganz begrenzte praktische Möglichkeiten, die Tiere zurückzuholen. Dieser Auffassung schloss sich nun das Amtsgericht an.

Es beschloss daher, die Zwangsvollstreckung aus der Einstweiligen Verfügung vorläufig gegen eine Sicherheitsleistung von 2.000 Euro einzustellen. Diese Summe ist als Sicherheit für den Ausgleich von Schälschäden gedacht, sollten weitere auf den Grundstücken des Waldbauern Vogt entstehen.

Als unmittelbare Reaktion auf die Einstweilige Verfügung hatte der Verein u. a. Patrouillen gebildet, die den Übertritt der Tiere auf die Grundstücke von Waldbauer Vogt verhindern sollen. Dies ist nun hinfällig. „Dennoch wird der Verein natürlich weiter versuchen, die Tiere so weit wie möglich in Wittgenstein zu halten und durch Treiben und Locken sowie Fütterung und attraktive Wildwiesen zu lenken – wie wir das bisher auch schon getan haben“, erklärt Johannes Röhl vom Wisent-Vorstand. „Ganz werden wir Schälschäden aber sicher nicht verhindern können“, betont Johannes Röhl.

Für herrenlose Tiere ist rein rechtlich niemand verantwortlich. Der erste Vorsitzende des Trägervereins, Bernd Fuhrmann, erklärt: „Weil uns von Anfang an ein Konsens in der Region wichtig war, bleibt es unser Ziel – gemeinsam mit unseren Vertragspartnern –, eine Lösung zum finanziellen Ausgleich für geschädigte Waldbauern zu etablieren.“

Das Artenschutzprojekt wird vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie vom Kreis Siegen- Wittgenstein, der Stadt Bad Berleburg und zahlreichen privaten Sponsoren gefördert.

Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.wisent-welt.de.

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