Hagen – Immer wieder entsorgen einige Hagener ihre Pflanzenabfälle aus dem Garten auf Grünflächen und im Wald. Erholungssuchende ärgern sich; die Kosten für die Entsorgung trägt die Allgemeinheit. Vor diesem Hintergrund gibt das Umweltamt der Stadt Hagen einige wichtige Tipps, wie mit Gartenabfällen umzugehen ist: Wer giftige Abfälle in der Natur ablädt, der weiß, dass er etwas falsch macht. Öle, Lacke und Farben gefährden den Boden und das Grundwasser. Grünschnitt aus dem eigenen Garten ist nicht giftig – trotzdem handelt es sich um Abfall und der gehört nicht auf Waldböden oder Grünflächen.
„Es ist ein Trugschluss, dass der Abfall aus dem Garten in die Natur gehört“, sagt Uwe Wiemann von der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Hagen. Das ganze Jahr über habe man mit widerrechtlich abgeladenen Grünabfällen zu tun. Besonders im Frühjahr und im Herbst, wenn Gartenbesitzer ihre Hecken schneiden, Bäume stutzen und Rasen mähen, häufen sich die Anrufe beim Umweltamt. Die Pflanzenreste landen auch im Wald, so auch im Landschaftsschutzgebiet „Tücking, Auf der Halle und Umgebung“, wo unser Foto entstand.
„Vielen Gartenbesitzern mangelt es an Einsicht, weil sie glauben, der Natur damit nicht zu schaden“, so Wiemann. Allerdings überfordere es einen Waldboden, wenn er mit Grünschnitt vollgeladen werde.
Auch die herbstliche Entsorgung von Blättern kann zum Problem werden: Die Überdüngung kann die Standfestigkeit der Bäume beeinflussen, und anstatt vieler unterschiedlicher Pflanzen wachsen an diesen Stellen nur noch stickstoffliebende Pflanzen wie die Brennnessel. Die Ausbreitung von „Problempflanzen“ wie etwa der Herkulesstaude oder dem Riesenknöterich ist ebenfalls ein ungewolltes Resultat illegaler Pflanzenabfallentsorgung. Wenn dies im Nahbereich von Ufern der zahlreichen Hagener Bächen geschieht, sind Folgen für Gewässerlebewesen und letztlich das Grundwasser absehbar. Leider ziehen kleine Ablagerungen meist weitere nach sich – wo schon etwas liegt, legt der Nächste gerne noch etwas dazu.
Neben den Ökosystemen ist auch der Steuerzahler betroffen: Wenn sich kein Verursacher findet, beseitigen je nach eigentumsrechtlichen Verhältnissen der stadteigene HEB, der WBH oder die zuständige Landesbehörde den Schaden – natürlich auf Kosten der Allgemeinheit. Die Entsorgung von Pflanzenabfällen im Wald kann ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro für den Verursacher nach sich ziehen. Sind Gewässer betroffen, liegt das Bußgeld deutlich höher. Wenn dann noch Schutzgebiete nach dem Landschaftsplan der Stadt Hagen oder nach dem Bundesnaturschutzgesetz betroffen sind, können Bußgelder je nach Beeinträchtigung leicht auf mehrere Tausend Euro steigen.
Das Umweltamt setzt dabei auch auf Abschreckung: „Wer erwischt wurde, riskiert es nicht noch einmal, zumal die legale Entsorgung zu bestimmten Terminen kostenfrei ist.“
An vielen Samstagen in Herbst nimmt der HEB den von den Gartenbesitzern angelieferten Strauch- und Grünschnitt an fünf verschiedenen Sammelstellen in allen Hagener Bezirken kostenlos an. Die Termine sind im Internet veröffentlicht und können telefonisch erfragt werden. Ganzjährig kann Grün- und Strauchschnitt an der städtischen Grünabfallkompostierungsanlage Donnerkuhle zum Preis von derzeit 17 € pro Kubukmeter abgegeben werden. Für größere Mengen wird gegen Gebühr eine Grünabfallsammlung vor Ort angeboten – gerade für die zahlreichen Hagener Kleingartenvereine oder Nachbarschaften kann dies interessant sein.
Viele Anwohner empfinden es als Provokation, dass Nachbarn ihre Gartenabfälle einfach in den angrenzenden Wald werfen und melden sich beim Umwelt- oder beim Ordnungsamt. Sie wollen jedoch meistens anonym bleiben. „Kann man dem Verursacher seine Ordnungswidrigkeit nicht durch Zeugen oder Fotos beweisen, ist die Verhängung eines Bußgeldes meistens nicht möglich“, so Michael Aust von der Abfallwirtschaftsbehörde des Umweltamtes. Wer als Erholungssuchender auf wilde Grünabfallkippen stößt, dem vergeht die Lust am Waldspaziergang – allein aus diesem Grund sollte jeder Gartenbesitzer, der in der Regel auch Naturliebhaber ist, zukünftig seinen Grünschnitt legal und ohne schlechtes Gewissen entsorgen.
Auf dem eigenen Grundstück aufgeschichteter Grünschnitt dient darüber hinaus vielen Tieren als Unterschlupf, so etwa dem Igel, der im darauffolgenden Jahr für den Gartenbesitzer auch auf Schnecken- und Insektenfang geht.