Neunkirchen – Die Gemeinde Neunkirchen und RWE Deutschland haben einen neuen Konzessionsvertrag für die Gasversorgung geschlossen. Neunkirchen vertraut die leitungsgebundene Gasversorgung ihrer 14.500 Einwohner sowie der Gewerbe- und Industriebetriebe weiterhin RWE an. Der Vertrag sichert die Wegerechte für das rund 110 Kilometer umfassende Gasnetz bis ins Jahr 2034.
Vorangegangen war eine öffentliche Bekanntmachung mit dem Aufruf, sich um das Netzgeschäft für die Gasversorgung zu bewerben. Verwaltung und Rat der Gemeinde Neunkirchen haben sich nach Angebotsprüfung für die RWE Deutschland entschieden. Nach Abschluss des Strom-Konzessionsvertrages vor drei Jahren ist RWE jetzt auch weiter für die Gasversorgung zuständig.
Bürgermeister Bernhard Baumann sagte: „Wir setzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit RWE weiter fort, weil der neue Konzessionsvertrag für unsere Bürger sowie für Gewerbe- und Industriebetriebe langfristig leistungsfähige und zuverlässige Netze sicherstellt.“ „Wir freuen uns, dass wir den Rat der Gemeinde Neunkirchen überzeugen konnten, die bisherige, langjährige Partnerschaft mit uns weiter fortzuführen“, ergänzte Dr. Joachim Schneider, Vorstandsmitglied der RWE Deutschland. Gemeinsam setzten beide ihre Unterschriften unter den neuen Vertrag.
Die Zusammenarbeit zwischen RWE und der Gemeinde Neunkirchen besteht seit vielen Jahrzehnten. Letztmalig wurde vor zwanzig Jahren ein Gaskonzessionsvertrag (19. April 1994) abgeschlossen. Der Netzbetrieb vor Ort wird heute durch die Westnetz GmbH, eine Tochterfirma der RWE Deutschland, durchgeführt.
RWE betreibt in Neunkirchen ein rund 110 Kilometer langes Gasnetzes mit 2.050 Hausanschlüssen. Aus fünf Gashochdruckstationen wird das Verteilnetz in Neunkirchen gespeist, um die Versorgung der Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe sicher zu stellen.
Zurzeit kontrolliert der Verteilnetzbetreiber Westnetz in der Gemeinde Neunkirchen die Gasversorgungsleitungen auf mögliche Undichtigkeiten inklusive aller Hausanschlüsse. Zwei Mitarbeiter gehen mit einem Gasspür-Messgerät und einem mobilen Computer alle Gasleitungen ab.
Hintergrund Konzessionsvertrag
Konzessionsverträge regeln die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb der Strom- und Erdgasversorgung durch den jeweiligen Netzbetreiber. Die Kommune erhält im Gegenzug für die Gewährung des Wegenutzungsrechtes eine Konzessionsabgabe. Deren Höhe richtet sich nach der Energiemenge, die durch das Netz geleitet wird. Die Bedingungen dafür sind vertraglich festgelegt.