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Die Notfalldaten immer dabei – mit der elektronischen Gesundheitskarte

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  • Versicherte können ihre medizinischen Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen.
  • Im Notfall können die Daten von Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Personal und weiteren Befugten ausgelesen werden.
  • Die Speicherung erfolgt in der Arztpraxis und ist freiwillig.

Tritt ein medizinischer Notfall ein, geht es oft um Sekunden. Dann kann es lebensrettend sein, wenn die Rettungsärztin oder der Rettungsarzt sofort auf die wichtigsten medizinischen Informationen zugreifen kann: Liegt eine notfallrelevante Allergie vor? Nimmt die Person regelmäßig Medikamente ein? Ist eine Patientin schwanger? Dieses Wissen hilft Ärzten, schnell die richtige Diagnose zu stellen und die passende Behandlung einzuleiten. Ermöglicht wird das über den Notfalldatensatz, den gesetzlich Versicherte freiwillig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen können. Auch der Kontakt zum Haus- oder Facharzt, ein Notfallkontakt – beispielsweise Familienangehörige oder Lebenspartner – sowie Informationen darüber, ob und wo ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung vorliegen, können gespeichert werden.

Die Versicherten entscheiden über den Einsatz ihrer Notfalldaten

Die Notfalldaten werden nicht automatisch auf der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt, sondern nur auf Wunsch der Versicherten. Hierzu müssen sie mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ein Aufklärungsgespräch führen und ihr Einverständnis geben. Anschließend werden die Daten in der Arztpraxis auf der Gesundheitskarte hinterlegt und ärztlich bestätigt. In einer Notfallsituation können diese dann auch ausgelesen werden, wenn Patientinnen und Patienten nicht zustimmen können, zum Beispiel weil sie bewusstlos sind. Neben Ärztinnen und Ärzten können ebenso medizinisches Personal wie Apotheker sowie Psychotherapeuten auf die Notfalldaten zugreifen. Wichtig ist, dass Versicherte ihre Notfalldaten regelmäßig aktualisieren lassen, damit diese ihren Zweck auch erfüllen können.

Für wen die Notfalldaten besonders sinnvoll sind

Versicherte sollten vor allem über einen Notfalldatensatz nachdenken, wenn sie Erkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten haben oder Medikamente einnehmen, die in einer Notfallsituation von Bedeutung sind. Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit:

  • chronischen Erkrankungen
  • komplexen Krankengeschichten
  • bekannten schweren anaphylaktischen Reaktionen
  • seltenen Erkrankungen
  • Implantaten – etwa einem Herzschrittmacher
  • besonderen Einschränkungen – zum Beispiel eine Hörbehinderung
  • Für Schwangere ist der Notfalldatensatz ebenfalls sinnvoll. Darüber hinaus lohnt er sich für alle Menschen, die wichtige Notfallkontakte stets bei sich tragen möchten.

Schnell zur richtigen Diagnose: Ein fiktives Beispiel

Eine ältere Patientin wird mit Herzrhythmusstörungen in die Notaufnahme eingeliefert. Sie ist bewusstlos, Angehörige stehen nicht für Rückfragen zum Gesundheitszustand zur Verfügung. Die Patientin hat jedoch ihre Gesundheitskarte dabei, auf der ihre Notfalldaten hinterlegt sind. So können die Ärztinnen und Ärzte sofort die wichtigsten medizinischen Daten über sie abrufen: zum Beispiel Vorerkrankungen, Allergien und regelmäßig eingenommene Medikamente. In diesem Fall besonders entscheidend: Die Ärzte erfahren, dass die Patientin bereits einen Herzschrittmacher trägt und können schnell die passenden Maßnahmen einleiten.

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