Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Schnell kann eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall zu einer kostspieligen medizinischen Behandlung führen. Wer keine Krankenversicherung hat, muss mit hohen Kosten rechnen. Es ist also ziemlich riskant, nicht krankenversichert zu sein.
Wer keine Krankenversicherung hat, macht sich zwar nicht strafbar, doch muss er mit hohen Nachzahlungen rechnen, da er gegen das Gesetz verstößt. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich ist.
Hohe Nachzahlungen für Menschen ohne Krankenversicherung
Auch wenn in Deutschland seit 2009 die Krankenversicherungspflicht gilt, gibt es noch mehr als 100.000 Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die keine Krankenversicherung haben, wie https://www.finanzschneiderei-versicherungsmakler.de/keine-krankenversicherung/ informiert. Obwohl es sich bei der Krankenversicherung um eine allgemeine Pflichtversicherung handelt, ist es nicht strafbar, nicht krankenversichert zu sein.
Allerdings müssen diejenigen, die nicht krankenversichert sind und folglich auch keine Beiträge gezahlt haben, mit erheblichen Konsequenzen rechnen:
- Kontopfändung durch den Zoll bei hohen Beitragsschulden
- Nachzahlungen, die umso höher ausfallen, je länger keine Beiträge gezahlt wurden
- Säumniszuschläge, die vom Versicherer erhoben werden.
Die Nachzahlungen werden auch dann fällig, wenn keine medizinischen Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen in Anspruch genommen wurden. Die Nachzahlung ist ab dem Tag zu leisten, ab dem die Versicherungspflicht begonnen hat. Wer erst später nicht mehr krankenversichert war, muss ab dem Tag nachzahlen, ab dem die Versicherung nicht mehr bestanden hat. Für Menschen, die aus finanzieller Not heraus auf eine Versicherung verzichtet haben, entsteht ein finanzieller Teufelskreis.
Grundversorgung in Notfällen
Die Krankenkassen stellen ihre Leistungen ruhend, sobald Versicherte mit ihren Beiträgen zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung keine Zahlung leisten. Die Versicherten erhalten dann keine Vorsorgeuntersuchungen mehr und auch sonst nur noch die Grundversorgung.
Krankenkassen zahlt dann nur noch bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen und Mutterschaft. Ob es sich wirklich um einen Notfall handelt, ist eine Einzelfallentscheidung. Geht die Behandlung über das Notwendigste hinaus, muss der Patient selbst zahlen. Er erhält dann eine Rechnung vom Arzt.
Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht?
Bei der seit 2009 in Deutschland geltenden Krankenversicherungspflicht wird zwischen der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung unterschieden. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist Pflicht für bestimmte Personengruppen:
- Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro im Monat, aber weniger als 64,350 Euro im Jahr verdienen
- Auszubildende und Studenten
- Künstler und Publizisten
- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft
- Praktikanten in einem vorgeschriebenen Praktikum ohne Lohn
- Rentner mit bestimmten Vorversicherungszeiten
- diejenigen, die Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld I beziehen
- unter bestimmten Voraussetzungen auch Bezieher von Arbeitslosengeld II
Für wen ist eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich?
Für bestimmte Personengruppen ist die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich. Diese Personen müssen einen Antrag an ihre Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse entscheidet, ob eine Befreiung erfolgen kann.
Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als 64.350 Euro können freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Studenten können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn sie nach dem Studium eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen.
Rentner, die privat krankenversichert waren und erst mit Eintritt in die Rente versicherungspflichtig werden, können einen Antrag auf Befreiung stellen.
Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von ihrem Einkommen entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten.
Beihilfeberechtigte Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Für sie ist eine Beihilfeversicherung in der Regel günstiger als eine Krankenversicherung.
Was tun, wenn keine Versicherung vorliegt?
Wer über längere Zeit keine Krankenversicherung hatte, sollte sich schnell an seine Krankenkasse wenden, um hohe Nachzahlungen und Versorgungslücken zu vermeiden. Die Krankenkasse, bei der er zuletzt versichert war, muss ihn wieder aufnehmen. Der Versicherungsschutz besteht wieder, nachdem die Schulden beglichen wurden.