Kreis Soest – Von Ackerbrachen und extensiv genutzten Flächen, die im Rahmen des Vertragsnaturschutzes entstehen, profitieren viele Vogelarten wie Wiesenweihe, Kiebitz oder Goldammer. Der Kreis Soest stellt deshalb den beteiligten Landwirten Schilder zur Verfügung, die auf diese sensiblen Vertragsnaturschutzflächen aufmerksam machen sollen. „Es ist wichtig, dass Brutplätze zum Beispiel nicht durch freilaufende Hunde gestört werden“, erläutert Marianne Rennebaum, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde.
„Landwirtschaft & Naturschutz gemeinsam gegen den Artenrückgang! Ruhezone der heimischen Tierwelt, bitte nicht stören!“, lautet der Text auf den Schildern, die Marianne Rennebaum jetzt im Kreishaus vorstellte. Der Kreis Soest sehe im Vertragsnaturschutz nach wie vor das wichtigste Instrument, um Naturschutzziele in der freien Landschaft umzusetzen, betonte Rennebaum. In 2016 sei es zu Auszahlungen in Höhe von insgesamt fast genau eine Mio. Euro an rund 350 Landwirte im Kreis Soest gekommen, zieht Marianne Rennebaum Bilanz. Der Anteil des Kreises bei den Vertragsnaturschutzangeboten im Rahmen des von der EU kofinanzierten Kulturlandschaftsprogramms und der regionalen Hellwegbördevereinbarung haben sich auf 34.500 Euro belaufen.
Durch unterschiedliche Ansprüche, Nutzungsinteressen und sich wandelnde Nutzungsformen unterliegt die Landschaft auch im Kreis Soest zunehmenden Veränderungen. Vielfach führen betriebswirtschaftliche Aspekte aufgrund der Größe, Lage oder des Zuschnitts von Flächen zur Veränderung der Bewirtschaftung. Lebensräume für schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten werden dadurch immer kleiner oder gehen vollständig verloren. Mit dem Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Soest soll die finanzielle Möglichkeit geschaffen werden, auf ausgewählten Flächen durch eine extensive Bewirtschaftung langfristig Lebensraum für eine artenreiche Flora und Fauna zu sichern. Zu den geförderten Facetten des Vertragsnaturschutzes gehören die Extensivierung von Ackerflächen und Grünland oder auch Biotoppflege wie die Pflege und Ergänzung von Obstwiesen oder Hecken.
Der „Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz“ ist bis zum 30. Juni bei der Unteren Landschaftsbehörde einzureichen.
Die Antragsteller müssen als Bewirtschafter bei der Landwirtschaftskammer eingetragen sein, da die Auszahlung der Fördermittel durch die EG-Zahlstelle im Rahmen des Prämienverfahrens der Landwirtschaftskammer erfolgt. Weitere Informationen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Soest, E-Mail ulb@kreis-soest.de.