Bis zum 27.6.2014 ist es möglich, den Entwurf der LStÄR (Lohnsteueränderungsrichtlinien) für das Jahr 2015 beim Bundesfinanzministerium (BMF) einzusehen. Die geänderte Fassung beinhaltet alle Teilgebiete, die eine einheitliche Anwendung der Steuerform durch die Finanzbehörden beibehalten sollen. An die Rechtslage knüpfen sich umfangreiche Erläuterungen der einzelnen Gesetze, Weisungen zur Auslegung und Durchführungsverordnungen zur Vereinfachung der Verwaltung. Die verfügbare Fassung ist bis zum Juni 2014 erhältlich, da es sich hierbei um eine Übergangsform handelt und im Anschluss eine formgerechte Version veröffentlicht wird.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
In den vergangenen Jahren ist es vereinzelt zu unbilligen Härtefällen gekommen, deren Umsetzung auf eine uneindeutige Rechtslage zurückzuführen ist. Dies soll nun durch eine bessere Strukturierung der Gesetze vermieden werden. Darüber hinaus haben die obersten Finanzbehörden der Bundesländer die Erlaubnis, mit der Zustimmung des Bundesfinanzministeriums die Höchst- und Pauschbeträge zu ändern, sofern sie in den Richtlinien festgelegt wurden. Eine weitere Änderung besteht darin, dass einer Lebenspartnerschaft eine höhere Akzeptanz entgegengebracht wird. Ab dem Jahr 2015 sollen alle Regelungen zur Ehe auch für Lebenspartnerschaften übernommen werden. Damit soll eine Benachteiligung zukünftig verhindert werden.
Geltung der Richtlinien
Die Änderungen der Lohnsteuerrichtlinien sollen ab Januar 2015 umgesetzt werden. Gesetze werden dann auf Lohnzahlungszeiträume angewendet, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Dies soll insbesondere für den Steuerabzug vom Arbeitslohn gelten. In Ausnahmefällen gelten auch frühere Lohnzahlungszeiträume, sofern deren Geltung in der aktuellen Fassung kodifiziert ist.
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