- Immer mehr Arztpraxen und Apotheken ermöglichen die Nutzung von E-Rezepten.
- Versicherte können damit Rezepte via Smartphone erhalten und einlösen.
- Hierfür benötigen sie eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und die E-Rezept-App.
Schluss mit den rosa Rezepten auf Papier, künftig heißt es für gesetzlich Versicherte: Sie können Verordnungen schnell und einfach via App einlösen. Dazu müssen sie in der Apotheke statt des bisherigen Papierrezepts einen Rezeptcode in der E-Rezept-App auf ihrem Smartphone vorzeigen. Derzeit wird das E-Rezept bundesweit in zahlreichen Praxen und Apotheken erprobt. Nach und nach wird es flächendeckend in Deutschland eingeführt.
E-Rezept-App macht vieles einfacher
Das E-Rezept spart perspektivisch nicht nur Papier, sondern auch unnötige Wege. Denn Rezepte müssen nicht mehr ausgedruckt werden und können nicht mehr verloren gehen, da sie sicher gespeichert sind und über die App abgerufen werden können. Darüber hinaus eröffnet das E-Rezept ganz neue Möglichkeiten:
- Eine Arztpraxis kann Folgerezepte im gleichen Abrechnungsquartal direkt auf die App übertragen – ohne Praxisbesuch der Versicherten.
- Patientinnen und Patienten finden in der App, zum Beispiel, wenn sie unterwegs sind, die für sie passende Apotheke mit den dazugehörigen Öffnungszeiten und können die Medikamente vorbestellen.
- Versicherte können E-Rezepte aus der Ferne einlösen und sich die Medikamente direkt nach Hause liefern lassen oder abholen, sobald sie vorrätig sind.
- Wie bisher können Rezepte auch für Angehörige oder Nachbarinnen und Nachbarn eingelöst werden. Hierfür können Versicherte in ihrer App Rezepte anderer Menschen nach Autorisierung aufrufen und verwenden.
Wer kein Smartphone hat oder nicht nutzen möchte, kann selbstverständlich weiterhin Rezepte einlösen: Einfach in der Arztpraxis nach einem Ausdruck fragen.
Daten in der E-Rezept-App sind sicher
Sorgen um die Datensicherheit beim E-Rezept muss sich niemand machen. Jedes E-Rezept wird bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher in einem separaten Netz für Gesundheitsdaten, das nicht mit dem Internet verbunden ist, gespeichert. Damit sind die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt. Nur die Versicherten selbst oder eine von ihnen berechtigte Person, die ausstellende Arztpraxis und die Apotheke dürfen das E-Rezept einsehen.
Freischaltung über die elektronische Gesundheitskarte mit PIN
Versicherte finden die aktuelle E-Rezept-App in den App-Stores von Apple, Google und Huawei. Um die App nutzen zu können, müssen sie sich in der App anmelden. Hierfür benötigen sie neben einem NFC-fähigen Smartphone eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle und persönlicher PIN. Die Karte inklusive PIN erhalten sie bei ihrer Krankenkasse. Eine alternative, kartenlose Anmeldung über die Krankenkassen-App ist bereits in Planung. Alle Informationen zum E-Rezept, zu den App-Funktionen und zur Installation finden Versicherte unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.
So aktivieren Versicherte die E-Rezept-App:
- Elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und PIN bereithalten.
- Die App „Das E-Rezept“ im App-Store herunterladen.
- Anweisungen in der App folgen.
- Die E-Rezept-App ist startklar und kann Rezepte empfangen.
Tipp: Versicherte sollten beim nächsten Arztbesuch nachfragen, ab wann ihre Praxis damit arbeiten wird. Bald schon können sie sich ihre Rezepte dann in die App schicken lassen.