- Neuer Einlöseweg für E-Rezepte ab Sommer 2023
- Funktioniert ohne Zettel, App oder PIN
- Gesetzlich Versicherte benötigen nur ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- Geht auch nach Videosprechstunde
Viele haben es in der Regel ohnehin immer dabei: das Mitgliedskärtchen ihrer Krankenkasse. Also macht es Sinn, die eGK im Scheckkartenformat für eine weitere Funktion zu nutzen. Ab Sommer 2023 können Sie mit Ihrer eGK ein elektronisches Rezept in der Apotheke einlösen. Das E-Rezept verordnet Ihnen nach wie vor Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Da die Verordnung immer auf dem Rezeptspeicher zentral gespeichert wird, profitieren Sie auch im Rahmen einer Videosprechstunde von dem Verfahren. Sie sparen sich Extrawege in die Praxis – die Praxen und Apotheken wiederum sparen den Mehraufwand bei Verwaltung sowie Zeit und Papier. So wird medizinische Versorgung für alle Beteiligten noch komfortabler.
Wie das Einlösen eines Rezeptes mit der eGK funktioniert:
- Sie besuchen die Sprechstunde in der Praxis oder per Video.
- Die Ärztin beziehungsweise der Arzt verordnet Ihnen ein Arzneimittel und gibt die Verordnung am Praxiscomputer ein. Diese wird als E-Rezept im sicheren digitalen Netz für das Gesundheitswesen gespeichert.
- In der Apotheke stecken Sie die eGK in ein spezielles Kartenlesegerät, um das Rezept einzulösen.
Es sind weder Ausdruck, zusätzliche PIN noch andere Nachweise nötig. Das E-Rezept wird nicht auf Ihrer eGK gespeichert: Die Versichertenkarte dient als eine Art Schlüssel, um den Abruf des Rezeptes freizugeben. - Die Apotheke kann über das Computersystem auf die noch nicht eingelösten E-Rezepte zugreifen und das verordnete Medikament aushändigen.
- Angezeigt werden der Apotheke alle noch nicht eingelösten E-Rezepte aus den letzten 100 Tagen der Versicherten. So können Sie auch mehrere Rezepte auf einmal bequem mit der eGK einlösen.
Rezepte, die noch nicht oder nicht mehr benötigt werden, kann die Apotheke wieder in den Rezeptspeicher zurücklegen oder löschen.
Was Versicherte brauchen, um ein E-Rezept mit eGK einzulösen:
Versicherte brauchen ihre elektronische Gesundheitskarte. Mehr nicht.
Hinweis: Wer einen Ausdruck zum E-Rezept haben möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf und kann seinen Arzt oder seine Ärztin auch weiterhin darum bitten.
Weitere Einlösewege für das E-Rezept:
Die kostenfreie App „Das E-Rezept“ bietet Ihnen viele Mehrwerte. So kann eine Arztpraxis beispielsweise Folgerezepte im gleichen Abrechnungsquartal direkt auf die App übertragen. Sie können Ihr E-Rezept in einer Apotheke Ihrer Wahl vorbestellen oder auch aus der Ferne einlösen und sich die Medikamente direkt nach Hause liefern lassen. Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse für die Freischaltung eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Ab Sommer 2023 wird es zudem möglich sein, sich über eine digitale Identität in die E-Rezept-App einzuloggen. Sie haben kein Smartphone? Dann können Sie sich einen Ausdruck des E-Rezepts aus der Praxis mitgeben lassen und diesen in der Apotheke vorlegen. Alle Informationen zum E-Rezept finden Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.