Dieser Winter hat der Region Südwestfalen/Sauerland endlich wieder ausreichend Schneefall beschert. Die bevorzugten Skigebiete in Willingen, Winterberg, an der Postwiese Neuastenberg oder am Eschenberg erfreuen sich einer dichten Schneedecke und locken zahlreiche Besucher an. Mit den damit verbundenen Kälteeinbrüchen tritt für die gesamte Region die Frage nach adäquaten, nachhaltigen Heizsystemen in den Vordergrund.
Die Regierung in Berlin hat schon seit längerem die Wärmepumpe ins Spiel gebracht, um energieeffizienter zu heizen. Ein Einbau ist teuer und für viele hiesige Haushalte nicht immer zu stemmen. Daher denken viele Hauseigentümer an den Weiterbetrieb ihrer Kaminöfen. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und gilt unter bestimmten Umständen als nachhaltig. Allerdings müssen viele Öfen bis Ende 2024 nachgerüstet oder erneuert werden, um die Umweltbestimmungen einzuhalten.
Wen betrifft die Sanierungspflicht?
Im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden viele Eigentümer dazu verpflichtet, Wärmeschutzmaßnahmen für die Gebäudehülle vorzunehmen. Zudem gilt das Augenmerk der Regierung den Heizungsanlagen. Öl- und Kohleheizungen sollen nach und nach verschwinden und durch moderne Heizsysteme ersetzt werden.
Von den Regelungen sind Ein- und Zweifamilienhäuser bislang ausgenommen. Spätestens bei einem Eigentümerwechsel jedoch ist ein Austausch bestimmter Öfen vorgeschrieben. Betroffen davon sind sowohl die Käufer als auch die Erben. Für Holz und Pelletöfen mit einem Schornstein aus Edelstahl gelten weniger strenge Bestimmungen als für Kohle- und Ölöfen.
Welche Kaminöfen fallen unter die Regelungen?
Die umweltbelastende Problematik bei Kleinfeuerungsanlagen bezieht sich auf Kaminöfen im privaten und gewerblichen Bereich. Für diese sind in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hinsichtlich der Emissionen von Kohlenmonoxid und Feinstaub klare Grenzen gesetzt. Dazu zählen:
- Pelletöfen
- Kachelöfen
- Kohleöfen
- Hackschnitzelöfen
- Scheitholzöfen
Dabei richten sich die derzeitigen Nachrüstpflichten nach dem Baujahr des Ofens. Ältere Modelle mit einem Herstellungsdatum bis 1994, die den Bestimmungen nicht standhielten, mussten bereits bis Ende 2020 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Die derzeitige Nachrüstpflicht richtet sich an Öfen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese müssen, sofern sie die Kriterien nicht erfüllen, bis zum 31.12.2024 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Bundesumweltamt empfiehlt grundsätzlich, dass alle Öfen, die älter als 15 Jahre sind, ausgetauscht werden. Bei einem Neukauf sollte ein hoher Nutzungsgrad sowie ein geringer Schadstoffausstoß im Fokus stehen.
Welche Grenzwerte sind wichtig
Betroffen sind nur Kaminöfen, die die folgenden Grenzwerte der ersten Stufe des BImSchV überschreiten:
- 0,075 g/m³ Feinstaub
- 2 g/m³ Kohlenmonoxid
Zudem muss eine herkömmliche Feuerungsanlage über einen Wirkungsgrad von 75 Prozent verfügen. Bei einem Kachelofen steigert sich dieser Wert auf 80 Prozent. Die tatsächlichen Werte werden vom verantwortlichen Schornsteinfeger gemessen. Wer in Besitz eines Herstellernachweises ist, der die Einhaltung der Grenzwerte bescheinigt, ist aus dem Schneider.
So gelingt die umweltfreundliche Nutzung eines Kaminofens
Um die Emissionen von Kohlenmonoxid und Feinstaub auf ein Minimum zu reduzieren, sind einige Aspekte zu berücksichtigen.
Kauf eines umweltverträglichen Kaminofens
Beim Kauf eines Kaminofens ist auf die Effizienz und die Abgasreinigung zu achten. Zur Orientierung für die Verbraucher wurde 2020 der Blaue Engel für Kaminöfen eingeführt. Mehreren Herstellern ist es inzwischen gelungen, für ihre Produkte mit diesem Umweltsiegel ausgezeichnet zu werden.
Nachhaltige Brennstoffe wählen
Um mit einem Holzofen umweltgerecht zu heizen, fällt die Wahl auf Brennholz, das aus nachhaltiger Forstwirtschaft aus Südwestfalen oder angrenzenden Regionen stammt. Dann fallen die Emissionen, die während des Transports und der Verbrennung entstehen, am wenigsten ins Gewicht.
Dabei ist darauf zu achten, dass das Holz mindestens zwei Jahre trocken gelagert wurde und ein Feuchtegehalt von 25 Prozent nicht überschritten wird. Am besten eignen sich Holzscheite mit einem Durchmesser von sechs bis 12 Zentimetern, die etwas kürzer sind als der Brennraum. Gartenabfälle, Altpapier und Restmüll dagegen sind zur umweltkonformen Befeuerung eines Kaminofens unbrauchbar.
Möglichkeiten der Nachrüstung
Damit mehrere Wohnräume beheizt werden können, bedarf es eines sogenannten Wasserregisters in Verbindung eines Pufferspeichers. Auf diese Art und Weise kann das Heizungswasser der Zentralheizung erwärmt werden.
Am besten wird die Umweltverträglichkeit eines Kaminofens erreicht, wenn eine elektronische Verbrennungsluftregelung und ein Rußfilter eingebaut werden. Wenn alle Besitzer von Kaminöfen diese Vorgaben beachten, ist mit einer deutlichen Reduzierung der Feinstaubbelastung zu rechnen.