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Schaukasten, Schirm, Schankbier – der Brauereivertrag

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Das Kneipensterben schreitet voran. Trotzdem gibt es einige unerschrockene Gründer, die gerade in der aktuellen Lage, aus der Not eine Tugend machen, die Ärmel hochkrempeln und sich für die Selbstständigkeit als Gastronom entscheiden. Doch eine Gastronomie zu eröffnen ist in erster Linie ein teures Unterfangen. Die Pacht für die Immobilie, notwendige Renovierungsarbeiten, Küchenausstattung, der Tresen und die Möbel des Gastraumes. Da kommt einiges zusammen, was schnell für Ernüchterung sorgen könnte. Wer nicht über genügend Eigenkapital verfügt, sollte bei Brauereien anfragen. Denn in Deutschland haben Bauereiverträge eine sehr lange Tradition. Gerade in Südwestfalen findet sich oft die Leuchtreklame, der Sonnenschirm oder der Schaukasten einer der drei örtlichen Großbrauereien.

Der Schaukasten muss hängen bleiben

Doch Vorsicht – mit dem geschlossenen Brauereivertrag geht eine Brauereibindung einher und die betrifft nicht nur die Bierabnahme. Die Brauerei hilft zwar mit dem Startkapital, der Ausstattung oder einem Werbekostenzuschuss. Aber im Gegenzug verpflichtet sich der Wirt zur Mindestabnahme bestimmter Biermengen und zur entsprechenden langfristigen Nutzung des bereitgestellten Ausstattungsmaterials. Den Schaukasten einfach abzuschrauben und später durch einen eigenen zu ersetzen ist je nach Vertrag nicht mehr möglich. Der eigene Anspruch an Ambiente und Ausstattungsdetails ist also gegen das in Aussicht gestellte zu prüfen.

Langfristige Bindung oder doch individuelle Freiheit?

Wenn man sich mit der Biermarke identifizieren kann und von deren Beliebtheit profitiert, wäre ein entsprechender Vertrag in Erwägung zu ziehen. Die finanziellen Vorteile liegen auf der Hand. Um wirklich etwas Eigenes auf die Beine zu stellen, ist die Bindung an eine Marke aber wahrscheinlich nicht der richtige Weg. Wer also nicht den dunkelgrünen Schaukasten an der Außenfassade hängen haben und mehr als eine Biersorte anbieten möchte, muss wohl in den sauren Apfel beißen und das notwendige Kapital selbst aufbringen. Allerdings könnten mit kaufmännischem Geschick entsprechende Ausnahmen in den Vertrag verhandelt werden. Vielleicht müssen dann doch nur das Bierglas und der Zapfhahn den Schriftzug des Sponsors tragen.

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