Schlüssel verloren? Wann zahlt die Haftpflicht?
Einen Schlüssel zu verlieren, sowas kann verdammt schnell gehen. Einmal nicht richtig aufgepasst und der Schlüssel ist aus der Tasche gefallen oder wurde vielleicht irgendwo liegen gelassen. Ein noch schlimmeres Szenario ist natürlich, wenn der Schlüssel gestohlen wurde, denn dann ist schnelles Handeln notwendig. Am besten ist es, direkt den Schlüsseldienst zu alarmieren, um das betroffene Schloss auszutauschen. Doch wer bezahlt eigentlich den Schaden, der dadurch entsteht? Hierzu soll der folgende Text Aufschluss geben.
Schlüssel ist nicht gleich Schlüssel
Nicht jeder Schlüssel wird gleich betrachtet, insbesondere aus den Augen einer Versicherung. Geht ein Schlüssel verloren, der aus dem privaten Besitz stammt, wie beispielsweise vom Eigenheim, so kommt hier die Haftpflichtversicherung nicht für den Ersatz auf. Die Auswechslung des Schlosses durch den Schlüsseldienst sowie die Neuanfertigung von Schlüsseln kann jedoch über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Hierzu sollte man sich an die entsprechende Versicherung wenden, insofern diese vorliegt. Sollte es keine Hausratversicherung geben, bleibt man leider selbst auf den anstehenden Kosten sitzen.
Ist der Einbau von provisorischen Schlössern, wie beispielsweise beim Objektschutz oder zur Sicherungsmaßnahme notwendig, dann ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Gleiches gilt hier, wenn Schlüssel verloren gehen, die nicht aus dem privaten Besitz stammen. Sprich also, Schlüssel, die von einer anderen Person übernommen wurden und verloren gegangen sind. Speziell bei Vereinen oder Organisationen werden häufig Schlüssel für die Räumlichkeiten vergeben, damit ein freier Zugang gewährt werden kann. Gehen diese Schlüssel verloren, übernimmt in der Regel die Schlüsselversicherung der privaten Haftpflicht den Schaden.
Sofort Maßnahmen ergreifen
Wenn ein Schlüssel verloren geht, dann sollte man generell immer sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit es nicht zu noch größerem Schaden kommt. Ein Schlüsseldienst sollte direkt kontaktiert und für den Austausch der Schlösser den Auftrag erteilt bekommen. Im Zuge dessen sollte auch gleich die entsprechende Versicherung informiert werden, damit die anfallenden Kosten auch direkt übernommen werden können. Ein schnelles Handeln insgesamt ist also immer zu empfehlen, wenn nicht gar sogar zwingend erforderlich.
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