Jeder Arbeitnehmer, der heute verpflichtet ist, Lohnsteuer zu sparen, hat auch das Anrecht durch die Ausschöpfung von individuellen Möglichkeiten dabei zu sparen. Voraussetzung dazu ist es natürlich, dass man eine korrekte Lohnsteuerabrechnung ausfüllt und einreicht. Auch die Wahl der richtigen Steuerklasse ist maßgeblich. Es gibt sechs verschiedene Steuerklassen und wenn nötig, kann man beim Steuerberater darüber Auskunft einholen, in welcher Steuerklasse man selbst veranlagt sein sollte. Jährlich hat man das Recht, die Steuerklasse bis zum 30. November zu wechseln. Wer weitere Informationen zum Thema Lohnsteuer und Steuern sparen möchte, der Blog die-gehaltsabrechnung.de steht immer zur Verfügung
Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört für die meisten Menschen zu einer gehassten Pflicht, die man gerne so lange wie möglich vor ich hin schiebt. Wer seine Steuererklärung jedoch nur unzureichend oder gar nicht ausfüllt, kann damit unter Umständen viel Geld verschenken. Mit einer Steuersoftware kann man sich jetzt die Aufgabe ganz erheblich erleichtern und eine perfekte Steuererklärung vorlegen. Man sollte darauf achten, dass man jedes Jahr eine aktuelle Version dieser Software benutzt, die in Bezug auf das aktuelle Regelwerk aktualisiert ist. Heute findet man eine gute Auswahl von Programmen, die man zum Teil schon sehr günstig kaufen kann.
Möglichkeiten zur Steuerersparnis
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Beispielsweise hat man heute die Möglichkeit, einen Teil seines Einkommens gleich vom Arbeitgeber in einen Altersvorsorgeplan umwandeln zu lassen. Entscheidet man sich zum Riester Sparen, braucht man auf diese Beiträge keine Steuern zu zahlen.
Unter Umständen kann man mit dem Arbeitgeber auch noch einige andere Vereinbarungen treffen, die zu steuerlichem Vorteil gereichen. So kann man einen Teil des Gehaltes als Fahrgeld oder Essensgeld erhalten, das nicht versteuert wird.
Außerdem ist darauf zu achten, dass Sonderausgaben richtig abgesetzt werden. Lebensversicherungen und Spenden können von der Lohnsteuer abgesetzt werden. Desgleichen kann man Ausgaben geltend machen, die man für Krankheitsfälle, Pflege von Angehörigen oder auch für eine Scheidung aufgewendet hat.
Auch im Bereich der Werbekosten kann man viele Ausgaben von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitskleidung, aber auch Kosten, die man für eine Bewerbung ausgegeben hat zum Beispiel für Inserate, die man zur Stellensuche in einer Zeitung aufgegeben hat.
Im Zweifelsfall Auskunft einholen
Für viele Arbeitnehmer ist es lohnend, den Rat eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, wenn es darum geht, bei der Lohnsteuer so viel wie möglich zu sparen. Das Regelwerk wird ständig verändert und nur wer über die neusten Verordnungen auf dem Laufenden ist, kann diese auch entsprechend ausnutzen.