Unberechtigte Kündigung: Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer
Am Arbeitsplatz kann es zu den verschiedensten Problemen kommen. Ärger mit dem Chef oder Mobbing durch Kollegen kosten Nerven, genau wie ausstehende Gehaltszahlungen. Das Schlimmste, was Arbeitnehmern passieren kann, ist die unberechtigte Kündigung. Arbeitnehmer müssen aber nicht alles hinnehmen. Gibt es einen Betriebsrat, können sich Arbeitnehmer zunächst an ihn wenden. Die Ursache für eine ungerechtfertigte Kündigung sind häufig Konflikte am Arbeitsplatz, die anderweitig gelöst werden könnten.
Hilfe verspricht hier eine Kündigungsschutzklage über einen Anwalt für Arbeitsrecht. Betroffene können hier sogar die Anwaltskosten von der Steuer absetzen.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn Arbeitnehmer eine unberechtigte Kündigung bekommen?
Hat ein Arbeitnehmer eine unberechtigte Kündigung bekommen, sollte er schnell reagieren. Er sollte den Arbeitgeber fragen, warum ihm gekündigt wurde. Ist in der Kündigung kein nachvollziehbarer Grund benannt und kann auch der Arbeitgeber keinen Grund benennen, gilt es, keine Zeit zu verlieren. Ein weiteres Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber ist dann in aller Regel sinnlos. Zeitnah nach Erhalt der Kündigung sollte sich der Arbeitnehmer an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und die Kündigungsschutzklage einreichen.
Was tun bei ausstehenden Gehaltszahlungen?
Ausstehende Gehaltszahlungen sind ein sensibles Thema, da sie auf wirtschaftliche Schwierigkeiten des Arbeitgebers hindeuten können. Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen und ohne Rücklagen trifft das hart. Nicht immer fehlt jedoch beim Arbeitgeber das Geld, denn es kann ein Versehen bei der Buchhaltung, beispielsweise ein Buchungsfehler, vorliegen. In diesem Fall ist es wichtig, das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder Arbeitnehmer zu suchen. Verläuft das Gespräch nicht wie gewünscht, haben Arbeitnehmer weitere Möglichkeiten:
- sich an den Betriebsrat wenden
- ausstehendes Gehalt anmahnen und dem Arbeitgeber eine
Frist zur Zahlung setzen - Arbeit verweigern, wenn zwei bis drei komplette
Monatsgehälter ausbleiben - Zinsen und Schadenersatz verlangen, wenn der
Arbeitgeber über längere Zeit nicht zahlt.
Das letzte Mittel sollte eine Klage vor dem Arbeitsgericht sein. Arbeitnehmer können sich diesbezüglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Wie mit Mobbing am Arbeitsplatz umgehen?
Mobbing am Arbeitsplatz kann Arbeitnehmer krank machen und in die Depression führen. Um schlimme Folgen zu verhindern, gilt es, so schnell wie möglich zu reagieren. Schon bei den ersten Anzeichen sollte derjenige, der gemobbt wird, den Angreifenden in einem Gespräch unter vier Augen zur Rede stellen. Dabei gilt es, sachlich zu bleiben und einen kühlen Kopf zu wahren. Sätze wie „Ich habe gehört, dass du etwas über mich erzählst…“ oder „Welches Ziel verfolgst du mit deinen Anfeindungen gegen mich?“ sind in diesem Fall geeignet. Nicht immer kommt der Gemobbte damit weiter. Daher sollte er Kollegen seines Vertrauens einbeziehen, ihnen die Sachlage schildern und sie um Unterstützung bitten. Auch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat kann helfen. Es ist wichtig, dass der Gemobbte genügend Beweise sammelt und möglichst auch vertraute Kollegen als Zeugen bekommt. Hilfreich kann ein Mobbing-Tagebuch sein. Mitunter kann eine Versetzung in eine andere Abteilung, verbunden mit einer Änderungskündigung, helfen.
Der Betriebsrat als Anlaufstelle
Eine wichtige Anlaufstelle, wenn Arbeitnehmer eine unberechtigte Kündigung erhalten, Gehaltszahlungen ausstehen oder unter Mobbing leiden, ist der Betriebsrat. Möglichst zeitnah sollten sich betroffene Arbeitnehmer an ihn wenden. Der Betriebsrat kann mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber sprechen und versuchen, den Fall zu schlichten. Allerdings gibt es nicht in jedem Unternehmen einen Betriebsrat.
Anwaltliche Hilfe nehmen
Gibt es im Unternehmen keinen Betriebsrat oder verläuft die Schlichtung durch den Betriebsrat bzw. das Gespräch mit dem Vorgesetzten erfolglos, können nur noch rechtliche Schritte helfen. Das wird teuer, doch können Arbeitnehmer die Anwaltskosten von der Steuer absetzen. Liegt eine unberechtigte Kündigung durch den Arbeitgeber vor, sollten Arbeitnehmer möglichst keine Zeit verstreichen lassen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach Erhalt der unberechtigten Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, die Kündigungsschutzklage einzureichen. Der Anwalt stellt die Kündigungsschutzklage und berät den Arbeitnehmer. Er kann auch helfen, Konflikte im Unternehmen zu lösen, die als Ursache für die unberechtigte Kündigung infrage kommen. Nicht immer ist eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen nach einer fristlosen ungerechtfertigten Kündigung sinnvoll, da das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer angespannt ist. Mit der Kündigungsschutzklage kann auf eine Abfindung in angemessener Höhe geklagt werden.
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