Trennungen sind heutzutage leider an der Tagesordnung, das liegt wohl an unserer schnelllebigen Zeit. Was bleibt, ist häufig ein erbitterter Kampf ums liebe Geld, wenn es um die Zahlung von Unterhalt für die Kinder oder die Ehegattin geht. Natürlich stellen solche Forderungen eine enorme finanzielle Belastung für den Unterhaltspflichtigen dar. Dabei ist es vollkommen egal, ob es sich um den Unterhalt für die Kinder oder die Ex-Partnerin handelt. Nicht selten gibt es ja sogar eine Doppelbelastung, falls zweierlei Ansprüche bestehen.
Somit ist es nicht weiter verwunderlich, dass einige bei der Angabe ihres Einkommens schummeln, um den Betrag so gering wie möglich zu halten. Auf der anderen Seite gibt es aber auch genug Frauen, welche die Wahrheit verschleiern, um auch weiterhin vom Unterhalt profitieren zu können. Viele sind sich gar nicht bewusst, dass es sich dabei um Betrug handelt, der selbstverständlich strafbar ist. Bei Verdacht sollte deshalb immer schnellstmöglich eine Aufklärung erfolgen.
So sind Unterhaltszahlungen für Kinder geregelt
Grundsätzlich haben hierzulande alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf Unterhalt. Es gibt auch ein paar Ausnahmen, bei denen der Unterhaltsspruch länger andauert. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Kind sich für ein Studium entscheidet. Dann müssen Eltern sogar bis zum 25. Lebensjahr weiterhin Unterhalt zahlen.
Es ist übrigens nicht zwangsläufig immer der Vater, der unterhaltspflichtig ist, denn dieser Pflicht obliegen beide Elternteile. Allerdings leben die Kinder meistens bei der Mutter, so dass diese durch die Bereitstellung einer Unterkunft und die Betreuung ihre Pflicht bereits erfüllt. Der Unterhaltspflichtige benötigt einen bestimmten Geldbetrag, um selbst über die Runden zu kommen, den so genannten Mindestbehalt. Unter Umständen verdient er so wenig, dass ihm nicht genügend Geld zum Leben bleibt. Ist dies der Fall sollten die Betroffenen nicht einfach den Unterhalt aussetzen oder kürzen, sondern sich ans Jugendamt wenden.
Ehegattenunterhalt kann bis zur Scheidung fällig werden
Nicht nur Kinder haben ein Recht auf Unterhalt, oftmals steht dieser auch der Ehepartnerin zu. In der Regel sind es die Frauen, die deutlich weniger oder gar nichts verdienen. So kann es passieren, dass der Ehemann bis zur Scheidung auch für seine Ex-Partnerin finanziell aufkommen muss. Das liegt daran, dass sie sich ja während der Ehe hauptsächlich um Kinder und den Haushalt gekümmert hat. Aus diesem Grund lag ihr berufliches Vorankommen auf Eis. Viele Männer sehen es jedoch einfach nicht ein, dass sie nach der Trennung auch noch für ihre Ex zahlen sollen.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch genügend Ex-Frauen, die sich gerne unterhalten lassen, auch wenn sie eigentlich keinen Anspruch mehr darauf haben. Geht eine Frau nämlich eine neue Beziehung ein und lebt mit ihrem Partner zusammen, erlischt die Zahlungspflicht ihres Mannes. Auch hier kommt es nicht selten zu Betrügereien von Seiten der Ex-Frau.
Die Kreativität von Unterhaltspflichtigen kennt keine Grenzen
Wenn es darum geht, sich vor Unterhaltszahlungen zu drücken, können Bürger äußerst erfinderisch sein. Wie viel Unterhalt bezahlt werden muss, hängt stets vom jeweiligen Einkommen ab. Die Berechnung des Unterhalts wird dann anhand der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen. Gerade Männer mit einem hohen Verdienst empfinden diese Zahlungen als enorme Belastung und sind deshalb uneinsichtig. Das ist vor allem dann der Fall, wenn man sich im Streit von der Partnerin getrennt hat. Ein scheinbar probates Mittel kann dann die Verschleierung der Einnahmen sein. Am besten gelingt dies Selbstständigen, deren Einnahmen angeblich stark gesunken sind. Angestellte schieben eine Reduzierung der Arbeitsstunden vor oder vermeiden fortan Überstunden. Eventuell geht man auch einer Nebenbeschäftigung nach und gibt diese Einnahmen einfach nicht an, Schwarzarbeit also.
Im umgekehrten Fall sind aber auch viele Frauen nicht wirklich ehrlich. Womöglich zahlt der Ex brav den Unterhalt, obwohl seine ehemalige Partnerin eigentlich gar keinen Anspruch mehr hat. Da wird dann nicht offiziell gemacht, dass man mit einem neuen Partner zusammenlebt. Selbstverständlich dürfen auch die Kinder nichts vom neuen Mann an der Seite ihrer Mutter erzählen. Auf diese Weise erhalten die Frauen noch einige Zeit länger Unterhalt für sich. Ganz egal, um was es in puncto Unterhalt letztendlich geht, Beweise zu erbringen, gestaltet sich stets schwierig. In diesem Fall kann eine Detektei bei der Aufdeckung helfen, zum Beispiel ein Privatdetektiv in Köln.
Detekteien können Beweise schnell und professionell erbringen
Häufig haben Frauen oder Männer nach einer Trennung den begründeten Verdacht, dass der Partner beim Unterhalt betrügt. Allerdings ist es gar nicht so einfach, dies letztendlich auch zu beweisen. Aus diesem Grund sollten sich Betroffene lieber an Profis wenden. Diese wissen ganz genau, welche Beweise sie erbringen müssen, um den Unterhaltsbetrug auffliegen zu lassen.
Leider ist der Entscheidungsfreiraum der Richter in Bezug auf Unterhaltszahlungen sehr groß. Deshalb ist es extrem wichtig, dass die Beweise stichhaltig sind, um auch vor Gericht bestehen zu können. Oftmals kann man selbst auch nicht neutral bleiben, da noch jede Menge Emotionen mit hinein spielen. Eine Detektei ist auf keinen Fall befangen und kann frei von Gefühlen ermitteln. Übrigens werden die Kosten für die Arbeit eines Detektivs wieder erstattet, falls tatsächlich ein Unterhaltsbetrug nachgewiesen werden konnte.