Privatdetektiv – das klingt zunächst nach Fernsehkrimi oder einem guten Buch. Doch was ist, wenn man wirklich einen solchen benötigt? Zum Beispiel, um unseriöse Machenschaften bei Geschäftspartnern, Konkurrenten, Lebensgefährten usw. aufzudecken. Jeder kann also irgendwann in seinem Leben in die Situation kommen, einen Privatdetektiv zu benötigen.
Doch welche Tätigkeiten führt ein Detektiv überhaupt aus? Worauf ist bei der Suche und Beauftragung zu achten? Und was kostet so ein Privatdetektiv? Wir klären auf!
Was macht ein Privatdetektiv?
Beim Einsatz eines Privatdetektivs denken viele zuerst an den typischen Ermittler, der dem untreuen Partner auf die Schliche kommt. Doch die Aufgaben einer Privatdetektei sind viel umfassender, als man denkt. So sind Privatdetektive bei Geldtransporten oder Security-Aufgaben im Einsatz, führen zum Beispiel Personenschutz durch oder auch Türsteherdienste. Auch bei Sorgerechtsstreitigkeiten, Kindesentzug usw. kann ein privater Ermittler zum Einsatz kommen. Versicherungen bedienen sich einer Privatdetektei, um Versicherungsbetrug aufzudecken.
Zunehmend setzen auch Firmen Privatdetektive ein, um bei Bewerbern falsche Zeugnisse zu entlarven, Mitarbeiter zu prüfen, die häufig krank machen oder in die Kasse greifen. Auch als Kaufhausdetektive sind die Mitarbeiter von Privatdetekteien im Einsatz. Große Unternehmen decken mithilfe von Privatdetekteien Betrug oder Markenpiraterie auf oder lassen das Computersystem auf illegale Zugänge von Konkurrenten überprüfen. Hierbei bedienen sich Privatdetektive modernster technischer Möglichkeiten. Winzig kleine Kameras, Nachtsichtgeräte, Videoüberwachung oder Diebesfallen sind nur einige Dinge des technischen Equipments.
Privatdetekteien arbeiten oft europaweit und haben gute Kontakte zu den zuständigen Behörden und speziell zur Polizei. Bei der Beweissicherung leisten Privatdetektive gute Dienste und eignen sich aufgrund ihrer Loyalität vor Gericht als Zeugen. Manche Taten wurden mithilfe von Privatdetekteien nicht nur umfassend aufgedeckt, sondern auch entsprechend strafrechtlich verfolgt. Die Entscheidung jedoch, was mit einem überführten, untreuen Partner passiert, sollte der jeweilige Auftraggeber selbst treffen. Diese können ihm Privatdetektive leider nicht abnehmen.
Obwohl die Bezeichnung Privatdetektiv in Deutschland keine eigens geschützte Berufskennung ist, weil jeder die Arbeiten ausführen darf, ist eine Bescheinigung im Transport- und Bewachungsgewerbe vorteilhaft. Ein Muss ist sie für Kaufhausdetektive. Letztere decken vorzugsweise Kundendiebstähle auf.
Welcher Vertrag wird mit einem Privatdetektiv geschlossen?
Der Privatdetektiv arbeitet im Rahmen der Beweiserhebung für seine Kunden mit möglichen Arbeitsmethoden wie Observation, Recherchen, Befragungen usw. Somit machen sich die Privatdetektive ein Bild über den Sachverhalt und sammeln Beweismaterial, welches später dann gerichtlich verwertbar ist.
Zwischen dem Kunden und dem Privatdetektiv kommt es meist zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Hier einige wichtige Tipps, worauf der Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung achten sollte:
- Achten Sie auf Verträge ohne festgelegte Mindestlaufzeit. So können Sie die Ermittlungen in jedem Stadium beenden und es fallen keine weiteren Kosten für Sie an.
- Der Dienstleistungsvertrag sollte sich durch eine klare Struktur sowie durch eine ebensolche Kostenklarheit auszeichnen.
- Aus dem Vertrag sollte klar hervorgehen, dass Sie jederzeit Herr über die Kosten und den Ermittlungsfortschritt sind.
- Der Vertrag sollte erkennen lassen, dass der Auftrag im Rahmen eines angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses ausgeführt wird.
Wie berechnen sich die Kosten & Gebühren?
Detektivarbeit ist eine Personaldienstleistung und wird in der Regel nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit abgerechnet, d. h. nach Stundensatz (Tagessätze sind eher unüblich, da oft ineffizient), zuzüglich Auto/Stunde, Spesen (Hotel, Flug etc.) und einem Grundhonorar (Einsatzleitung, Aktenführung etc.). Letztgenanntes entspricht in der Regel 10 % – 25 % der Gesamtkosten für den Auftrag.
Für eine Schätzung der Detektei Kosten bzw. einen dementsprechenden Kostenvoranschlag muss die Detektei zunächst das Problem, das Einsatzgebiet und die Einsatzzeiten kennen. In seltenen Fällen können Pauschalvereinbarungen getroffen werden. Eine telefonische Erstberatung mit Angabe eines Lösungsansatzes und einer Aufwandsanalyse (Erfahrungswert) wird von vielen renommierten Detekteien kostenlos angeboten.
Die folgenden Durchschnittsnotierungen zeigen Standardsätze, die von qualifizierten Privatdetektiven (Mitglied eines Berufsverbandes) in Deutschland berechnet werden:
Stundenhonorar
Für Detektive aus dem gewerblichen Bereich liegt der Stundensatz i. d. R. zwischen 45.- und 120.- Euro. Für Aufträge, die am Wochenende, an Feiertagen und in der Nacht ausgeführt werden, wird meist ein Zuschlag erhoben, der bis zu 100 % des Regelsatzes betragen kann.
Reisekosten
Renommierte Detekteien berechnen im Durchschnitt zwischen 0,60 und 1,40 Euro pro gefahrenem Kilometer als Reisekosten.
Auslagen
Die Kosten für Auslagen werden im Allgemeinen wie vereinbart in Rechnung gestellt, normalerweise als Pauschalsatz, seltener in Form tatsächlicher Aufwendungen.
Grundgebühr
Pauschalsätze je nach Umfang und Qualität des Auftrags oder Prozentsätze je nach Umfang des Auftrags sind bei seriösen Detekteien Standard.
Steuerliche Aspekte
Auslagen für Detektivarbeit sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Als Unternehmer, Selbstständiger oder Gewerbetreibender können Sie in der Regel die Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe abziehen (Urteil des Finanzgerichtshof-Hessen, AZ: 8 K 3370/88).
Bei der Beweismittelbeschaffung durch einen Privatdetektiv können die Aufwendungen grundsätzlich als erstattungsfähige Vorbereitungskosten angerechnet werden. Sie zählen somit zu den erstattungsfähigen Aufwendungen nach § 92 CPR.