Aktuelles aus den OrtenVeranstaltungenWilnsdorf

Kirmes in Wilnsdorf

ARKM.marketing

Am vorletzten Augustwochenende steht Wilnsdorf wieder ganz im Zeichen der Kirmes. Mit einem bunten Mix aus klassischen und modernen Attraktionen begeistert das Volksfest schon seit vielen Jahren die Besucher.

Neben dem klassischen „Musik-Express“ und einem Autoscooter werben das Karussell „Breakdancer“ und ein nostalgisches Riesenrad um die Gunst der Besucher. Auch Schieß- und Losbude dürfen natürlich nicht fehlen, ebenso wenig wie diverse Imbiss- und Ausschankstände sowie Süßwarenanbieter. Den Höhepunkt des Kirmestrubels bildet wieder das Höhenfeuerwerk am Freitag (18. August) gegen 22 Uhr.

Das Karussell „Breakdancer“ und der „Musik-Express“ zählen zu den Highlights der Wilnsdorfer Kirmes.
Foto: Gemeinde Wilnsdorf

Die Kirmes startet am Freitag, dem 18. August, und endet am darauffolgenden Montag, dem 21. August. Die rund zwanzig Schaustellergeschäfte sind am Freitag und Samstag von 14 bis 24 Uhr und am Sonntag und Montag von 14 bis 23 Uhr auf dem Parkplatz Kleine/Schreiber geöffnet. Der Montag wird traditionell zum Familientag ernannt. Dann bieten die Fahrgeschäfte auf ihre Preise Ermäßigungen bis zu 50 Prozent. Für Autofahrer stehen im Ortszentrum und im Gewerbegebiet ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Auch auf den gesetzlichen Jugendschutz wird wieder ein Augenmerk gelegt. Das Jugendschutzgesetz zieht klare (Alters-)Grenzen, deren Einhaltung kontrolliert wird: Der Verkauf und der Verzehr von Spirituosen ist erst ab 18 Jahren erlaubt; für andere alkoholische Getränke gilt die Altersgrenze von 16 Jahren. Auch die Wilnsdorfer Einzelhändler übernehmen hier engagiert Verantwortung, an allen Tankstellen, Lebensmittel- und Getränkemärkten wird der Jugendschutz entschlossen umgesetzt. Gleiches gilt für das Veranstaltungsgelände, hier ist der Hinweis zu beachten, dass keine Getränke mit auf den Kirmesplatz gebracht werden dürfen. Die Behörden appellieren zudem an die Verantwortung der Eltern, die bei entsprechenden Verstößen ihrer minderjährigen Kinder informiert werden müssen.

Quellennachweis: Gemeinde Wilnsdorf

ARKM.marketing

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@arkm.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"